Wie funktioniert die SCHUFA-Selbstauskunft?
Jeder Bundesbürger, der heute einen Kredit beantragen möchte oder einen neuen Handyvertrag abschließen will, muss sich damit einverstanden erklären, dass die zuständige Bank oder Firma bei der SCHUFA eine Auskunft einholt. Die gespeicherten Daten über die eigene Person erhalten nur der Vertragspartner der SCHUFA sowie die betroffene Person selbst.
Die SCHUFA übermittelt heute zwei Arten von Auskünften, die A- und die B-Auskünfte. A-Auskünfte werden erteilt bei Kreditvergaben, Ausgabe von Kreditkarten oder bei Girokontoeröffnungen. Neben diesen Angaben übermittelt die SCHUFA ebenfalls Daten über vorhandene Kredite, Angaben über vorhandene Girokonten oder ob die betroffene Person sich derzeit in Zahlungsschwierigkeiten befindet.
Die B-Auskünfte sind nicht so ausführlich, wie jene im A-Bereich, und enthalten in der Regel nur negative Auskünfte, wie zum Beispiel nicht zurückgezahlte Kredite oder geplatzte Schecks. Diese Auskunft wird oft von Mobilfunkbetreibern oder Versandhäusern angefordert.
Die SCHUFA selber erhält alle Informationen von den vorhandenen Vertragspartnern. Jeder Bundesbürger, der einen neuen Handyvertrag abschließt oder einen Kredit beantragt, willigt mit der SCHUFA-Klausel auf Kreditverträgen etc. ein, dass die Daten an die SCHUFA weiter gegeben werden dürfen.
Wer sich bis jetzt nichts hat zu Schulden kommen lassen und bei der Beantragung von Krediten, Handyverträgen oder bei der Versandhauslieferung auf Schwierigkeiten stößt, hat die Möglichkeit bei der SCHUFA eine Selbstauskunft einzuholen. Die Schutzgemeinschaft ist gesetzlich dazu verpflichtet, jeder gespeicherten Person eine Auskunft zu erteilen.
Derzeit gibt es in Deutschland rund 20 SCHUFA-Beratungsstellen, an die sich betroffene Personen wenden können. Einfacher und schneller geht die Selbstauskunft jedoch über das Internet, welche direkt bei der SCHUFA beantragt werden kann. In den Beratungsstellen wird die Auskunft kostenlos zur Verfügung gestellt, während die Einholung über das Internet oder per Brief, mit rund 7 Euro berechnet wird.
Jeder Bundesbürger, der auf Probleme mit der eigenen Auskunft stößt, sollte diese Selbstauskunft unbedingt beantragen, um die gespeicherten Daten zu überprüfen, denn der Datenbestand weist leider auch eine hohe Fehlerquote auf. Gegen falsche und unberechtigte Einträge kann die betroffene Person schriftlich vorgehen, sollte sich die SCHUFA weigern falsche Daten zu löschen, dann hilft leider oftmals nur ein Anwalt.
Schufa und Kredite
Schufa und Kredite hängen eng zusammen. Ohne eine positive Schufa-Auskunft brauchen sie nicht an einen großen Kredit denken.
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