Welche Daten werden von der SCHUFA gespeichert?
In Deutschland ist es fast unmöglich geworden ein Konto zu eröffnen, einen Handyvertrag abzuschließen, eine Wohnung zu mieten oder einen Telefonanschluss zu beantragen, ohne dass das zuständige Unternehmen eine SCHUFA-Auskunft einholt. Derzeit sind bei der SCHUFA rund 59 Millionen Bundesbürger gespeichert und je nachdem, welche Antwort durch die Schutzgemeinschaft erfolgt, wird ein Vertrag bewilligt oder abgelehnt.
Fast jeder Bürger hat mindestens einmal eine SCHUFA-Klausel unterschrieben, welche sich auf Kreditanträgen, Kaufverträgen oder einem Handyvertrag befinden. Damit das Unternehmen Daten einholen darf, muss die betroffene Person dies mit ihrer Unterschrift bestätigen, da ansonsten keine Abfrage erfolgen darf. Wer sich jedoch weigert und einer Abfrage nicht zustimmt, erhält auch keinen Kredit, kein Handy und keine Wohnung.
Laut Verbraucherverbänden verbergen sich jedoch in vielen Millionen Datensätzen der SCHUFA Fehler, was einem Verbraucher einiges an Ärger bescheren kann.
Die SCHUFA speichert Daten und gibt diese auf Anfrage an unterschiedliche Unternehmen heraus, wenn diese ein berechtigtes Interesse zur Abfrage nachweisen können.
Von fast jedem Bundesbürger sind neben dem Namen, dem Geburtsdatum- und Ort, der derzeitigen Wohnadresse ebenfalls jegliche frühere Adressen gespeichert. Ebenfalls werden Auskünfte über die persönlichen Finanzen erteilt, wie zum Beispiel Kreditkarten-Verträge, Handyverträge, Leasingverträge oder die Eröffnung von Girokonten. Besonders interessant ist vor allem für Banken die Speicherung von laufenden oder abgezahlten Krediten, bzw. Angaben über die Abgabe von eidesstattlichen Versicherungen oder private Konkurse. Festgehalten werden von der SCHUFA ebenfalls Daten über eine schlechte Zahlungsmoral, wie zum Beispiel geplatzte Schecks, Mahn- oder Vollstreckungsbescheide.
Die SCHUFA ist jedoch ebenfalls verpflichtet, gespeicherte Daten nach einem bestimmten Zeitraum wieder zu löschen.
Bei Anfragen zu Krediten, Handyverträgen etc. müssen diese Informationen nach 12 Monaten gelöscht werden. Bei der Aufnahme eines Kredites werden die Daten selbst nach einer vollständigen Rückzahlung bis zum Ende des dritten Kalenderjahres, nach dem Jahr der Rückzahlung, gespeichert. Daten über Giro- oder Kreditkartenkonten bleiben solange bestehen, bis die Konten vollständig aufgelöst wurden. Bei nichtgezahlten Rechnung etc. müssen die Daten nach 3 Jahren gelöscht werden, aber auch nur, wenn die Forderungen vollständig ausgeglichen worden sind.
Schufa und Kredite
Schufa und Kredite hängen eng zusammen. Ohne eine positive Schufa-Auskunft brauchen sie nicht an einen großen Kredit denken.
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